FAQ

FAQ zur Exportfinanzierung 

Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie bei der Exportfinanzierung mit TraFinScout zusammenarbeiten?

Über das Portal von TraFinScout, dessen Nutzung immer kostenlos ist, erhalten Exporteure schnell, einfach und digital Zugang zu allen bei der Exportfinanzierung gebräuchlichen Finanzprodukten:

 

Bestellerkredite

 

Forfaitierungen

 

Akkreditivbestätigungen

 

Kreditversicherungen.

 

Beratung und Unterstützung sind selbstverständlich immer inklusive.

 

Für Auftragsvolumen bis zu 5 Millionen Euro können Finanzierungen bei TraFinScout direkt online beantragt werden.

 

Sind die Auftragsvolumen größer als 5 Millionen Euro, dann erleichtert die digitale Suche über TraFinScout die Lösungsfindung deutlich.

 

 

Warum ist es sinnvoll, als Exporteur Käufer im Ausland zu finanzieren?

Insbesondere in Entwicklungs‐ und Schwellenländern ist es für Ihre Besteller herausfordernd, den Kaufpreis in Fremdwährung aufzubringen oder eine lokale Finanzierung mit passenden Kreditlaufzeiten zu erhalten.

Für den Erfolg Ihres Exportgeschäftes ist die Bereitstellung maßgeschneiderter
Finanzierungskonzepte deshalb ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Produkt + Finanzierung = mehr Umsatz

Wie Zahlungen absichern und ausländische Käufer finanzieren?

Im kurzfristigen Bereich sind Akkreditive und Zahlungsgarantien die gängigsten Instrumente zur Absicherung von Zahlungsrisiken. Akkreditive mit Zahlungsziel, sogenannte Nachsichtakkreditive haben für Sie eine Sicherungsfunktion und für Ihre Käufer eine Finanzierungsfunktion.

Nachsichtakkreditive können über den Verkauf der Forderungen refinanziert werden.

Bei Verkäufen in Schwellen- und Entwicklungsländer ist es ratsam, Akkreditive (und Zahlungsgarantien) bestätigen zu lassen. Bestätigungen für Zahlungsziele oberhalb von 360 Tagen sind oft nur schwer zu finden.

Benötigt Ihr Kunde eine längerfristige Finanzierung, dann sind ein Bestellerkredit oder der direkte Lieferantenkredit, also der Verkauf auf Raten, oft unvermeidbar. Die für Sie hiermit verbundenen Risiken lassen sich mit Exportkreditgarantien absichern. Für Schwellen- und Entwicklungsländer empfehlen sich staatliche Exportkreditgarantien, in Deutschland die Hermesdeckungen.  In EU und anderen OECD Ländern sind private Kreditversicherer, zum Beispiel Atradius, Coface, oder Euler Hermes (privat), Alternativen.

 

Der sogenannte Bestellerkredit ist das beste Instrument, um Besteller im Ausland zu finanzieren. Über TraFinScout gibt es Bestellerkredite ab 500.000 Euro.

Hier finanziert eine Bank direkt Ihren ausländischen Kunden und sichert diese Finanzierung mit einer Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) oder Kreditversicherung ab. Diese Finanzierungsform ist an Ihr Liefergeschäft gebunden. In Verbindung mit einer Hermesdeckung muss die Finanzierung den Regeln des sogenannten OECD Konsensus entsprechend gestaltet werden.

 

Möchte ein Käufer keine Bankfinanzierung oder ist der Auftrag kleiner als 500.000 Euro, dann bleibt nur der Lieferantenkredit mit Forfaitierung. Forfaitierungen gibt es über TraFinScout ab 250.000 Euro. Fragen Sie uns danach.

 

Wann eignen sich welche Finanzierungsformen?

Die nachfolgende Tabelle stellt lediglich eine grobe Orientierung dar. Die Auswahl hängt von vielen Faktoren ab,
u.a. vom Finanzierungszeitraum, von der Höhe des Auftragswerts, von der Bonität des Landes und des Importeurs.

Fragen sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

Finanzierungszeitraum

Kurzfristig

Mittelfristig

1 – 3 Jahre

Langfristig

> 3 Jahre

Produkte
Dokumenteninkasso ***
Akkreditiv (Letter of Credit bzw. L/C) *** ***
Lieferantenkredit (gedeckt/ungedeckt, mit/ohne Forfaitierung) *** *** ***
“Commercial Loan” bzw. L/C-Anschlussfinanzierung *** *** *
Forfaitierung *** *** ***
Bestellerkredit (gedeckt bzw. ungedeckt) * ***

* eignet sich bedingt, *** eignet sich gut

Welche Risiken müssen bei Exporten beachtet werden?

Liefergeschäfte ins Ausland sind mit besonderen Risiken verbunden. Unterschiede bestehen im wirtschaftlichen
und politischen Bereich, Sprache und Kultur, aber auch in den Rechtssystemen.Generell kann zwischen
wirtschaftlichen und politischen Risiken unterschieden werden:

Wirtschaftliche Risiken

  • Bonitätsrisiko des privaten Schuldners oder Garanten (z.B. Konkurs, Vergleich oder fruchtlose Zwangsvollstreckung)
  • Nichtzahlung, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung
  • Abnahmerisiko
  • Wechselkursrisiko

Politische Risiken

  • Nichtzahlung durch öffentliche Schuldner oder Garanten
  • Unmöglichkeit der Zahlung durch private Schuldner aufgrund:
    • Gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen
    • kriegerischer Ereignisse und Unruhen
    • staatlicher Zahlungsverbote
    • Konvertierungs‐ und Transferverbote
    • Moratorien, Embargos, Enteignungen

Über die Ausgestaltung Ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen managen Sie diese Risiken. Vorauskasse wäre natürlich ideal, ist leider aber immer seltener durchsetzbar. Aber auch bei Zahlungszielen oder Lieferantenkrediten können Sie die Risiken
mit diversen Bankprodukten, den Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes‐Deckungen) sowie Exportkreditversicherungen von privaten Anbietern absichern.

Wofür sind Akkreditive gut?

Akkreditiv („Letter of Credit“ bzw. „L/C“)

Das Akkreditiv ist im Rahmen einer Exportfinanzierung ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Verpflichtung einer Bank,
nach Weisungen des Importeuers bei Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung
an den Exporteur zu leisten. Bei einem unwiderruflichen Akkreditiv („irrevocable letter of credit“) werden zwei Formen
unterschieden.

a. Unbestätigtes Akkreditiv („non‐confirmed letter of credit“)

Vorteile für Sie als Exporteur:

  • Sie haben mit dem Akkreditiv eine Zahlungsforderung gegenüber der ausländischen Bank und nicht mehr gegenüber dem Importeur. D.h. auch wenn der Importeur nicht zahlen kann oder will, bekommen Sie Ihr Geld von der Bank im Ausland. Zumindest, wenn diese zahlen kann, will und darf. Bei Ihnen verbleiben das Bonitätsrisiko der ausländischen Bank und die politischen Risiken des Importlandes. Diese entfallen beim bestätigten Akkreditiv:

b. Bestätigtes Akkreditiv („confirmed letter of credit“)

Vorteile für Sie als Exporteur:

  • Maximale Sicherheit
  • Sie haben eine Zahlungsforderung gegenüber einer Bank in Deutschland oder Europa, die von der Europäischen Bankenaufsicht zugelassen ist
  • Kein politisches Risiko

Nachteil:

  • Die Bestätigung verursacht zusätzliche Kosten

Was ist ein Bestellerkredit?

Finanz- oder Bestellerkredite sind eine attraktive Möglichkeit für die mittel- bis langfristige Exportfinanzierung. Aufgrund ihrer Komplexität gab es sie bisher jedoch nur für größere Transaktio­nen, meist ab 5 Millionen Euro. Weil TraFinScout Bestellerkredite vereinfacht und viele Prozessschritte digitalisiert hat, gibt es über TraFinScout Bestellerkredite heute bereits ab 500.000 Euro.

 

Kreditnehmer sind ausländische Käufer (Besteller). Dabei gewährt eine Bank, meist aus Deutschland, dem ausländischen Besteller oder dessen Hausbank (dann spricht man vom sog. Bank-zu Bank-Kredit) ein Darlehen. Dieses Darlehen wird an den Exporteur ausgezahlt und vom Importeur bedient. Der Bestellerkre­dit ist immer an eine konkrete Lieferung und/oder Leistung gebunden; darum spricht man auch häufig von einem gebundenen Finanzkredit.

Was sind Exportkreditgarantien?

Exportkreditgarantien, auch Ausfuhrversicherung oder Exportrisikoversicherung genannt, sichern die Risiken des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ins Ausland ab.

In Entwicklungs‐ und Schwellenländern ist eine Exportkreditgarantie (in Deutschland Hermesdeckung) regelmäßig eine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen einer Finanzierung (Bestellerkredit) oder den Ankauf von Forderungen aus Lieferantenkrediten (Forfaitierung). Die Gesamtkosten für einen versicherten Kredit sind trotz der zusätzlichen Kosten für die Versicherung meist geringer, als die Gesamtkosten, die ein Importeur für einen „ungedeckten“, also nicht versicherten Kredit in seinem Heimatland zahlen würde. Zusätzlich sind meist längere Kreditlaufzeiten möglich. In Entwicklungsländern mit eher instabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine Finanzierung ohne eine Exportkreditversicherung
oftmals überhaupt nicht zustande.

Warum ist dies so? Über eine staatliche Exportkreditversicherung (ECA) wird letztlich die Bonität des Kreditnehmers (Käufer im Ausland) weitestgehend durch die gute Bonität der Exportkreditversicherung ersetzt. Auf diese Weise können Banken für einen Kredit mit einer ECA Deckung deutlich attraktivere Kreditkonditionen gewähren, weil das Ausfallrisiko sehr gering ist und nicht mit Eigenkapital unterlegt werden muss. Die Exportkreditversicherung des Bundes, Euler Hermes, hat beispielsweise ein exzellentes AAA Rating, nämlich das der Bundesrepublik Deutschland.

Exportorientierte Staaten bieten im Interesse ihrer Exportwirtschaft die staatliche Exportkreditversicherungen zur Absicherung sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Risiken an.

Staatliche Exportkreditversicherungen unterliegen einem internationalen Regelwerk, dem sogenannten OECD-Konsensus. Er ist
geschaffen worden, um ein gegenseitiges Unterbieten der staatlichen Fördersysteme zu verhindern.

Die wichtigsten Regelungen betreffen:

Die Zahlungsbedingungen:

  • mindestens 15 % An‐ und Zwischenzahlung
  • max. 85 % Kredit

Die Höchstkreditlaufzeiten:

  • in der Regel 5 – 10 Jahre,
  • in bestimmten Industrien (z.B. erneuerbare Energien, Schiffe, Flugzeuge) auch länger,
  • Kreditlaufzeiten sind abhängig vom Projektvolumen und Industriesektor

Den Beginn der Rückzahlung (sog. „Starting Point“), die Mindestzinssätze und die Sonderregelungen für

  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen
  • Flugzeugfinanzierungen

Staatliche Exportkreditversicherungen sichern Risiken im Außenhandel ab, die der private Versicherungs‐ und oder
Bankenmarkt nur eingeschränkt übernehmen kann oder möchte. Sie sind besonders geeignet für Kredite
mit längeren Laufzeiten. Sie werden auch gebraucht, wenn größere Kreditbeträge für Besteller in Entwicklungs‐ und
Schwellenländern mobilisiert werden müssen. ECA‐Deckungen werden im Auftrag und auf Rechnung des Staatsbudgets
abgegeben. Sie unterliegen in Deutschland der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums („BMWi“).

Die Verwaltung der ECA‐Deckungen unterliegt jedoch meistens einer privaten Versicherungs‐ oder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. In Deutschland ist die Bearbeitung aller staatlichen Ausfuhrgewährleistungen der Euler
Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes übertragen, weshalb die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes im
Allgemeinen als Hermesdeckungen bekannt sind.

Was ist ein Lieferantenkredit?

Lieferantenkredite sind üblicherweise Kredite, die Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung von Zahlungszielen einräumen.
In diesem Sinne verwenden auch wir den Begriff Lieferantenkredit.

 

Vorteile für Sie als Exporteur:

  • Lieferantenkredite unterstützen Ihren Absatz.

Nachteile:

  • Die Vergabe von Lieferantenkrediten belastet Ihre Liquidität. 
  • Als Exporteur tragen Sie zunächst alle Risiken aus dem Liefergeschäft, z.B.
    • Bonitätsrisiko (Risiko, das der Importeur nicht zahlt)
    • Währungsrisiko
    • Transferrisiko
    • Länderrisiko

Aber Sie sichern diese Risiken natürlich mit einer Lieferantenkreditdeckung der Bundesrepublik Deutschland (Hermesdeckung) gegen einen Zahlungsausfall auf Grund von politischen oder wirtschaftlichen Risiken ab und entlasten Ihre Liquidität und Ihre Bilanz durch den Verkauf der Forderungen, einer Forfaitierung.

Was ist eine Forfaitierung?

Woher kommt der Begriff Forfaitierung?

Der Begriff Forfaitierung kommt aus dem Französischen und leitet sich von „vendre a forfait“ ab. Das Bedeutet so viel wie „in Bausch und Bogen”, also komplett, verkaufen. Die Forfaitieren heißt also, Forderungen verkaufen. Der Käufer übernimmt vom Verkäufer eine offene Forderungen, ohne dass er in dem Zusammenhang gegenüber dem Verkäufer ein Rückgriffsrecht hat, falls es zu einem Zahlungsausfall kommen sollte. Der Verkäufer überträgt dem Käufer auch das Risiko, dass der Schuldner der Forderung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

 

Beteiligte an einer Forfaitierung

An einer Forfaitierung sind zwei Parteien direkt beteiligt, der Käufer und zum der Verkäufer der Forderungs. Der Käufer wird in dem Zusammenhang auch als Forfaiteur und der Verkäufer als Fortfaitist bezeichnet. Eingesetzt wird die Forfaitierung vor allem im Bereich der Exportfinanzierung.

Rechtliche Grundlagen der Forfaitierung

Eine Forfaitierung ist ein Kauf im Sinne von § 433 ff. BGB, konkret wird hier eine sogenannte Geldforderung verkauft.

Worin unterscheiden sich eine Forfaitierung vom Factoring?

Es gibt viele Gemeinsamkeiten zwischen einer Forfaitierung und dem Factoring. Bei Beidem geht es um den An- bzw. Verkauf bzw. Ankauf von Forderungen.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass beim Factoring die konkreten Forderungen zunächst unbekannt sind und erst zukünftig entstehen (sogenannter Gattungskauf ). Hier wird regelmäßig ein Rahmenvertrag geschlossen, der alle, zumindest aber einen konkret definierten Teil, der zukünftig entstehenden Forderungen umfasst. Factoring kommt meist nur für Forderungen mit Laufzeiten von bis zu 180 Tagen in Frage.

 

Bei der Forfaitierung wird eine konkret spezifizierte Forderungen auf der Basis von einem genau für diese Forderung geschlossen Vertrag verkauft.

 

Lieferantenkredit + Forfaitierung = attraktive Finanzierungslösung?

Die Herausforderung

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Exporteure ihren Auslandskunden zusammen mit dem Produkt auch attraktiven Zahlungsbedingungen, also eine möglichst maßgeschneiderte, langfristige Finanzie­rung aus einer Hand anbieten können. Die Kunden verlangen häufig Finanzierungslaufzeiten von mehre­ren Jahren.

 

Wir empfehlen hierfür grundsätzlich einen Bestellerkredit. Leider gibt es auch bei TraFinScout für Auftragswerte unterhalb von 500.000 Euro keine Bestellerkredite mehr.

Um Auslandskun­den dennoch eine Finanzierung anzubieten, kann ein sog. Lieferantenkredit gewährt, also auf Raten verkauft werden. Oft sind nur begrenzt Eigenmittel für eine solche Kreditvergabe vorhanden und die eigene Bilanz soll nicht belastet werden.

Gesucht wird daher eine Finanzierungsalternative, die Handlungsspielraum für weiteres Wachs­tum gewährleistet und die bestehenden Kreditlinien nicht über einen längeren Zeitraum mit weni­gen Aufträgen blockiert. Hierfür eignet sich eine

 

Mit Forfaitierungslösung

Die Forfaitierung umfasst den regresslosen Verkauf der gesamten Forderungen aus dem Exportge­schäft (mit dem Importeur vereinbarte ratierliche Zahlungen) an eine Bank oder spezialisierte Forfaitierungsgesellschaft; bei einem eventuell spä­ter eintretenden Nichtzahlungsfall des Importeurs kann kein Rückgriff mehr auf den Expor­teur erfolgen. Der Exporteur erhält sofort nach vertragsgemäßer Lieferung den um die Forfaitierungskosten geminderten Barwert der Kaufpreisraten. Aus dem Lieferantenkredit wird aus Sicht des Exporteurs ein Bargeschäft. Der Exporteur bleibt aber auch nach Verkauf der Forderung für deren rechtlichen Bestand und den ordnungsgemäßen Ablauf des Liefergeschäfts verantwortlich.

Für Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer ermöglicht meist erst die Lieferantenkreditdeckung des Bundes (Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken) den Forderungsverkauf und führt zu attraktiven Finanzierungs- und Forfaitierungskonditionen.

Der Exporteure tut gut daran, parallel zu den Liefervertragsverhandlungen die Lieferantenkreditdeckung oder Kreditversicherung zu beantragen. Hierbei ist es wichtig, von Beginn an auf einen niedrigen Selbstbe­halt für die wirtschaftlichen Risiken zu achten. Idealer Weise wird bei der Hermesdeckung die Absenkung des Selbstbehaltes auf 5% beantragt. So kann das wirtschaftliche Eigen­tum an den Forderungen später tatsächlich vom Exporteur auf die Bank bzw. Forfaitierungsgesellschaft über­gehen („True Sale“) und die Bilanz des Exporteurs entlastet werden. Es ist auch sinnvoll, die Gestaltung des Forfaitierungsvertrages auf der Grundlage der anzuwendenden Bilanzierungsstandards mit dem Wirt­schafts­prüfer oder Steuerberarter zu besprechen, damit dieser den True Sales anerkennt.

Per Saldo ist ein Lieferantenkredit mit Forfaitierung immer dann eine gute Lösung, wenn Auftragsvolumen für Bestellerkredite zu gering sind oder die Käufer ausschließlich den Exporteur als Vertragspartner haben möchten.

Vorteile für Sie als Exporteur:

  • Gewährung längerfristiger Zahlungsziele
  • Sofortige Liquidität
  • Bilanzentlastung bei einem „True Sale“
  • Bei Zahlungsausfall kein Rückgriff auf den Exporteur, d.h. Übertragung der Kreditrisiken (Zahlungs- , Zinsänderungs- und Währungsrisiken) auf die eingeschaltete Bank.

Nachteile:

  • Ein Lieferantenkredit bedarf einiger eigene Aktivitäten und erfordeert ein gewisses Know-how (Exportvertrag inkl. Finanzierungsangebot müs­sen kalkuliert und gestaltet werden, Anforderungen von Versicherern und der forfaitierenden Bank / Forfaitierungsgesell­schaft müssen erfüllen werden). Bei Bedarf unterstützen wir oder bei uns akkreditierte Berater hier gerne.

Voraussetzung für einen „True Sale“ ist, dass das wirtschaftliche Eigentum an der Forderung auf die Bank übergeht. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank das Forderungsausfallrisiko übernimmt, d.h. dass das Bonitätsrisiko ganz überwiegend auf den Käufer übergehen muss. Diese Prüfung und Beurteilung des Einzelfalls obliegt letztendlich dem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater auf Grundlage der jeweils anwendbaren Bilanzierungsstandards.