Bestätigtes Akkreditiv / indirekte (bestätigte) Zahlungsgarantie
Akkreditive und Zahlungsgarantien sind häufig genutzte, gute Instrumente zur Absicherung von Zahlungsrisiken. In beiden Fällen springt eine Bank Ihres Kunden im Ausland ein, wenn Ihr Kunde nicht zahlt.
Bei Ihnen verbleibt also das Risiko, dass die Bank Ihres Kunden nicht zahlen kann, will oder darf. Sie müssten in diesem Fall Ihre Ansprüche gegen die Auslandsbank auf dem Rechtsweg durchsetzen. Insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern ist das kein Spaß. Mit einem bestätigten Akkreditiv entfallen für Sie auch die Bonitäts- und Länderrisiken einer ausländischen Bank.
Mit der Bestätigung eines Akkreditivs oder einer Zahlungsgarantie entfallen für Sie auch die politischen Risiken im Importland, das Bonitätsrisiko der Bank im Ausland und das Risiko, Ihre Ansprüche in einem unbekannten Rechtsraum durchsetzen zu müssen. Mit der Bestätigung einer in Deutschland oder Europa ansässigen Bank übernimmt die bestätigende Bank Ihnen gegenüber eine eigene Zahlungsverpflichtung für den Fall, dass die Bank im Ausland nicht zahlt.
Tipp: Vereinbaren Sie die Bestätigung (oder die Möglichkeit der Bestätigung) bereits am Anfang Ihres Geschäfts und lassen Sie uns frühzeitig die passende Bank finden.
Sie kennen dann die Kosten und können diese ggf. noch in die Kalkulation Ihres Auftrags integrieren. Und Sie wissen auch, welche Banken im Land Ihres Käufers bestätigt werden können und können Ihrem Käufer diese Banken vorgeben.
Vorteile
- Höchst mögliche Sicherheit
- Sie haben eine Zahlungsforderung gegenüber einer Bank in Deutschland oder Europa
- Kein Bonitätsrisiko in fernen Ländern und Rechtsräumen
- Keine Länderrisiken
Nachteile
- Erhöhter Aufwand, denn die Dokumente müssen gemäß Akkreditivbedingungen erstellt werden
- Es fallen Kosten für die Avisierung und Auszahlung sowie für Porti und Spesen an
- Zusätzlich fallen Kosten für die Bestätigung an
Tipp: Geben Sie die Kosten – soweit möglich – an Ihren Käufer weiter und sparen Sie nicht an Ihrer Sicherheit.
Statt einer offenen Bestätigung, die von dem Akkreditiv eröffnenden Bank (die Bank Ihres Kunden) in Auftrag gegeben wird, können Sie sich von Ihrer (oder einer) Bank in Deutschland (oder Europa) ein Akkreditiv auch still bestätigen lassen. Das heißt, die Bank Ihres Kunden weiß nicht, dass die still bestätigende Bank das Zahlungsrisiko übernimmt. Eine stille Bestätigung wird auch Ankaufszusage genannt.
Bei der stillen Bestätigung müssen Sie die Kosten der Bestätigung allerdings regelmäßig selbst tragen.
Akkreditivbestätigungen finden sie mit uns schnell und einfach!
Bestellerkredite („Buyer's Credit“)
Bestellerkredite sind eine attraktive Möglichkeit für Ihre Kunden in Schwellen- und Entwicklungsländern, Investitionsgüter mittel- bis langfristig zu finanzieren. Kreditnehmer sind direkt Ihre ausländischen Käufer (Besteller).
In Deutschland ansässige Kreditinstitute vergeben Bestellerkredite zur Finanzierung deutscher und internationaler Exporte häufig erst ab einem Kreditbetrag von EUR 5.000.000 und einer Laufzeit von drei Jahren.
Bestellerkredite werden mit einer Exportkreditversicherung der Euler Hermes Deutschland AG abgesichert. Man spricht deshalb auch von gedeckten Bestellerkrediten.
Für Importeure aus OECD-Länder können auch Finanzierungen – in der Regel ohne Hermes-Deckung – vermittelt werden. Hier spricht man von internationaler Absatzfinanzierung. Wir informieren sie gerne auch über diese Möglichkeiten.
Bei einem Bestellerkredit sind Kreditnehmer und Zahlungsempfänger nicht identisch. Die Auszahlung des Kredites erfolgt grundsätzlich direkt an Sie als Exporteur pro rata Lieferung/Leistung bzw. nach Baufortschritt (Ausnahme: bereits geleistete und im Kreditbetrag enthaltene Anzahlungen können auch an den Importeur ausgezahlt werden). Sofern die Bonität des Importeurs nicht ausreichend geprüft werden kann, kann eine Bank im Land des Kreditnehmers eingeschaltet werden. Eine solche Bank bekommt gegen die Hermesdeckung einen günstigen (Refinanzierungs-)Kredit von einer Bank in Deutschland oder Europa und schließt mit dem Importeur einen separaten Kreditvertrag ab. In dem Fall tilgt der Importeur seinen lokalen Kredit mit der ausländischen Bank und diese wiederum den Bestellerkredit mit der in Deutschland oder Europa ansässigen Bank (sogenannte Bank zu Bank Kredite).
Der dem Bestellerkredit zugrundeliegende Kreditvertrag orientiert sich an den Einzelheiten Ihres Liefergeschäftes. Dieses muss dem sogenannten OECD Konsensus entsprechend gestaltet sein. Dies bedeutet, zum Beispiel, dass der Importeur eine An- und/oder Zwischenzahlung von mindestens 15 % des Auftragswertes zu leisten hat. Es können maximal 85 % des Auftragswertes als Kredit finanziert werden.
Die Zinsen und die Kosten der Hermesdeckung sind, ebenso wie die Bearbeitungsgebühren („Management Fee“) und die Bereitstellungszinsen („Zusageprovision“ oder „Commitment Fee“), vom Kreditnehmer zu tragen. Diese Finanzierungsform ist für Ihre Käufer sehr interessant, weil die Gesamtkosten meist geringer sind, als lokal, längere Laufzeiten möglich sind und Ihre Käufer in der Regel keine dinglichen Sicherheiten stellen müssen.
Sie als Exporteur sind beim Bestellerkredit nicht Kreditnehmer. Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der kreditgebenden Bank beschränken sich auf Erklärungen und Verpflichtungen, die eigentlich selbstverständlich sind. Sie stehen dafür ein, dass Ihr Geschäft ordnungsgemäß zustande gekommen ist und durchgeführt wird.
Tipp: Binden Sie uns bereits am Anfang Ihres Geschäfts ein und lassen Sie uns frühzeitig eine passende Bank finden.
Vorteile
- Wegfall des Risikos, dass der Importeur (Besteller) nicht zahlt (kein Bonitätsrisiko)
- Kein Währungsrisiko
- Kein Länderrisiko
- Sofortiger Liquiditätszufluss: Bestellerkredite werden direkt an Sie ausgezahlt und An- und Zwischenzahlungen sind möglich.
Nachteile
- Banken stehen mit Bestellerkrediten oft erst ab Finanzierungsvolumen von 5.000.000,- zur Verfügung
- Eine Hermesdeckung oder die Deckung eines anderen staatlichen Exportkreditversicherers (ECA = Export Credit Agency) ist zwingend erforderlich. Und ohne Ihre Mitwirkung geht es nicht.
Als Forfaitierung bezeichnet man den regresslosen Ankauf von mittel‐ und langfristigen Forderungen, zum Beispiel aus einem Lieferantenkredit oder Nachsichtakkreditiv, durch eine Bank oder ein Spezialinstitut.
Mit vertragsgemäßer Lieferung/Leistung entstehen Ihnen als Exporteur Zahlungsforderungen gegen Ihren Kunden im Ausland. Diese können durch ein Kreditinstitut in Deutschland oder Europa „à forfait“, also mit allen politischen Risiken und Zahlungsrisiken (d.h. regresslos), angekauft werden. Auf diese Weise kann im späteren Nichtzahlungsfall kein Rückgriff mehr auf Sie als Exporteur erfolgen; Sie werden damit von allen Risiken befreit und erhalten sofort den Kaufpreis. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Forfaitierung und während der gesamten vereinbarten Finanzierungslaufzeit bestehen und frei von Rechten Dritter sein. Für diesen rechtlichen Bestand der Forderungen (Veritätsrisiko) stehen Sie als Exporteur genauso ein, wie für die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Erfüllung des Liefervertrages.
Die Kosten für die Forfaitierung setzen sich aus den marktüblichen Refinanzierungskosten und einem Risikoaufschlag zusammen (Abzinsungssatz), der vom Zahlungsziel sowie der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Importeurs) bzw. Garanten (i.d.R. Bank im Land des Importeurs) und des Importlandes abhängig ist.
Von der Bonität des Importeurs (Schuldners) und des Schuldnerlandes hängt ebenfalls ab, ob der Abschluss einer Kreditversicherung (z.B. Hermesdeckung oder Warenkreditversicherung) erforderlich ist, damit eine Forderung forfaitiert werden kann. Die zu erwartenden Forfaitierungskosten können als Käuferzinsen in den Auftragswert eingestellt werden, wodurch sich die Forfaitierung für den Exporteur annähernd kosten neutral darstellen lässt.
Mit uns finden Sie schnell und einfache eine Forfaitierung für Ihre Exportforerungen. Je früher in Ihrem Vertriebsprozess Sie uns Ihre Anfrage übermitteln, desto besser wird die Lösung.
Vorteile
- Auch für kleinere Geschäftsvolumen geeignet
- Sie verbessern ihre Liquidität
- Verkaufen Sie Ihre Forderungen regresslos, dann verzichtet der Käufer beim Zahlungsausfall auf einen Rückgriff auf Sie
- Sie entlasten Ihre Bilanz – liquide Mittel statt Forderungen
Nachteile
- Ihre Forderungen müssen beim Verkauf bereits bestehen (einen Vertrag zum Verkauf können Sie natürlich schon vorher abschließen) und auch zukünftig bestehen bleiben (Bestands- oder Veritätsrisiko)
- Ankaufende Banken lassen sich gerne nachweisen, dass Sie bereits Erfahrung mit der Exportfinanzierung haben und Ihre Verträge richtig gestalten. Tipp: keine Angst davor. Mit einem erfahrenen Berater an Ihrer Seite gelingt auch das Erstgeschäft
- Eine Hermesdeckung oder Industriekreditversicherung (Single Risk Cover) ist i.d.R. erforderlich (und in Ihrem eigenen Interesse)
Beratung und Unterstützung
Nicht für jeden Exporteur ist die Finanzierung von Käufern in fernen Ländern tägliche Routine. Unsicherheit, die Sorge vor Fehlern oder das Fehlen von Know-how und Ressourcen stehen dann oft dem Geschäftsabschluss im Weg.
Wie kalkuliere ich die Finanzierungskosten – für meinen Kunden und für mich?
Welche Zahlungsbedingungen vereinbare ich wann?
Wie geht das mit der Hermesdeckung?
Wer unterstützt die Verhandlungen mit meinem Kunden?
Welche Bank begleitet mein Vorhaben?
Gute und richtige Fragen – die Antwort: Unsere spezialisierten Berater! Jeder Fall und jeder Bedarf ist anders. Sprechen Sie deshalb mit uns über Ihr Vorhaben und Ihren Bedarf. Wir finden die für Sie passende Lösung. Von Mensch zu Mensch. Denn auch in der digitalen Welt ist persönliche Kommunikation durch nichts zu ersetzen.
Vorteile
- Unser Know-how und unsere Marktübersicht helfen, machbare Geschäfte auch zu machen
- Ihre Ressourcen bleiben Ihrem Kerngeschäft erhalten
- Ihre Kosten bleiben flexibel und variabel
- Von der Ersteinschätzung bis zur Unterstützung Ihres Vertriebs vor Ort bei Ihren Kunden ist alles möglich
- Persönlich, telefonisch und per Mail
Nachteile
- Wir kennen Keine